Aktenzeichen: 59 IN 80/25
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 3. März 2025 um 10:12 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Casino Burgenland GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Gewerbegebietsstraße 9, 06618 Wethau, ist unter der Registernummer HRB 13567 beim Amtsgericht Stendal eingetragen und wird durch Geschäftsführer Robert Andrzej Lawniczak mit Sitz in Berlin vertreten.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo Korn LL.M. von der Kanzlei Korn & Letzas Rechtsanwälte in Leipzig bestellt. Die wesentlichen Maßnahmen des Beschlusses umfassen:
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Casino Burgenland GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter soll sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen an der wirtschaftlichen Lage eintreten.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Die Casino Burgenland GmbH kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale) einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Umständen das Recht, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Die vollständigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Halle (Saale) eingesehen werden.