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Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Lingen ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 18 IN 8/25

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 26. Februar 2025 um 12:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG angeordnet. Das traditionsreiche Unternehmen mit Sitz in der Lenzfeld 14, 49811 Lingen (Ems), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 100451 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt bei der Tischlerei Herbers Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Jessika Welz.

Ein erster Beschluss wurde am 28. Februar 2025 korrigiert: Während Verfügungen der Schuldnerin weiterhin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, wurde ausdrücklich festgelegt, dass kein allgemeines Verfügungsverbot besteht und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht untersagt werden.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Dälken bestellt. Seine Kanzlei in der Rheiner Straße 171, 49809 Lingen (Ems), übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Tischlerei zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen. Zu seinen Befugnissen gehören unter anderem:

  • Kontrolle über finanzielle Transaktionen: Die Schuldnerin darf finanzielle Verfügungen nur mit seiner Zustimmung vornehmen.
  • Einschränkung für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner, die noch Zahlungen an das Unternehmen leisten müssen, dürfen diese nur unter Beachtung des Beschlusses vornehmen.
  • Prüfung der Fortführungsfähigkeit: Der Insolvenzverwalter analysiert, ob das Unternehmen eine Sanierungschance hat oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Die Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Umständen Rechtsmittel einlegen, etwa wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen. Die Frist für eine Beschwerde beträgt zwei Wochen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen kritischen Punkt für das Unternehmen. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Rettung der Tischlerei möglich ist oder ob eine Insolvenz unausweichlich bleibt.

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