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Grundstücksgesellschaft Jokusch UG & Co. KG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 47 IN 61/24

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 27. Februar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Grundstücksgesellschaft Jokusch UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in der Winsener Landstraße 42a, 21217 Seevetal, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRA 202863 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Kai Voigt vertreten.

Was bedeutet die Abweisung mangels Masse?

Die Abweisung des Insolvenzantrags gemäß § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichend Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolgedessen findet keine geordnete Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter statt, und Gläubiger bleiben in den meisten Fällen ohne Aussicht auf eine Begleichung ihrer Forderungen.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Der Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Lüneburg angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll einer Gerichtsgeschäftsstelle erklärt werden.

Für die Grundstücksgesellschaft Jokusch UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bedeutet dieser Beschluss faktisch das Ende ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. Ob es alternative Lösungen für Gläubiger oder Geschäftspartner gibt, bleibt abzuwarten.

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