Aktenzeichen: 43 IN 148/25
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27. Februar 2025 um 14:42 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Temin Transporte GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Ludwig-Erhard-Allee 20, 33719 Bielefeld, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter der Nummer HRB 43971 eingetragen und wird von Geschäftsführer Erkan Temin geleitet. Die Firma betreibt eine Spedition und ist in der Logistikbranche tätig.
Einschränkungen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier bestellt, dessen Kanzlei sich in der Gütersloher Straße 328, 33649 Bielefeld, befindet. Ab sofort unterliegen sämtliche Vermögensverfügungen der Schuldnerin strengen Auflagen: Sie sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zusätzlich wurde den Schuldnern der Temin Transporte GmbH – also denjenigen, die dem Unternehmen Geld schulden – untersagt, noch Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt
Um das verbliebene Vermögen zu sichern, hat das Gericht außerdem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres gestoppt. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens ermöglicht wird.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt eingeleitet worden, um die finanzielle Situation der Temin Transporte GmbH zu klären. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens unausweichlich bleibt.