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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Olbert & Dersch Druck- und Flocktechnik GmbH & Co. KG
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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Olbert & Dersch Druck- und Flocktechnik GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 9/25 (27)

Das Amtsgericht Marburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Olbert & Dersch Druck- und Flocktechnik GmbH & Co. KG eine Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen.

Nach der bereits am 21. Januar 2025 um 08:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung wurde ihm nun zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.

Bedeutung der erweiterten Einzelermächtigung

Durch diese Entscheidung kann der vorläufige Insolvenzverwalter eigenständig Maßnahmen zur Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin ergreifen. Dies könnte unter anderem beinhalten:

  • Einzug von Forderungen
  • Verwaltung und Sicherung von Betriebsvermögen
  • Abschluss von notwendigen Verträgen
  • Verhandlungen mit Gläubigern und Geschäftspartnern

Diese Maßnahmen deuten darauf hin, dass das Gericht eine aktive Steuerung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter für erforderlich hält.

Weiteres Vorgehen

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Marburg eingesehen werden. Über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mögliche Sanierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen wird das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten ihre Ansprüche weiterhin unter Berücksichtigung der Insolvenzauflagen geltend machen und Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen.

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