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Hilfshand UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Vermögenskontrolle durch
John & Robert GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Zukunft des Unternehmens ungewiss

Hilfshand UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Vermögenskontrolle durch

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 114/24

Das Amtsgericht Wolfsburg hat am 27. Februar 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hilfshand UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Bahrdorf, vertreten durch Geschäftsführer Marius Berndt, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Wirtschaftsjurist Tobias Hartwig, MBA von der Rechtsanwaltsgesellschaft Schultze & Braun bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und über die Möglichkeiten einer Fortführung oder Liquidation des Unternehmens zu entscheiden.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen erlassen:

  • Alle geschäftlichen und finanziellen Verfügungen der Hilfshand UG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
  • Schuldner des Unternehmens (Drittschuldner) dürfen ausstehende Zahlungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern müssen diese an den Insolvenzverwalter richten.
  • Bankguthaben und offene Forderungen fallen unter die Verwaltung des Insolvenzverwalters, der diese kontrolliert und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse führt.
  • Die wirtschaftliche Lage wird geprüft, um festzustellen, ob eine Sanierung oder eine Abwicklung erfolgen soll.

Ungewisse Zukunft für Hilfshand UG

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Sanierungschance hat oder ob es zu einer vollständigen Liquidation kommt. In der Branche der Hilfs- und Unterstützungsdienste, in der das Unternehmen tätig ist, können wirtschaftliche Schwierigkeiten durch steigende Kosten oder Auftragsrückgänge verstärkt werden.

Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Forderungen unter Berücksichtigung der Insolvenzauflagen geltend zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Wolfsburg wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

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