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Friedrich Mechanische Werkstätten GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Vermögenskontrolle durch

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 138/25

Das Amtsgericht Fürth hat am 28. Februar 2025 um 11:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Friedrich Mechanische Werkstätten GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Fürth, vertreten durch Geschäftsführer Claus Peter Igel, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Patrick Meyerle aus Nürnberg bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, laufende Geschäftsaktivitäten zu überwachen und eine Fortführungs- oder Liquidationsprüfung durchzuführen.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zur Verhinderung einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Einziehung offener Forderungen fällt unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters.
  • Bankguthaben und sonstige finanzielle Mittel dürfen nur noch von der Insolvenzverwaltung verwaltet werden.
  • Schuldner der Friedrich Mechanische Werkstätten GmbH (Drittschuldner) werden angewiesen, ausstehende Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Ungewisse Zukunft für das Unternehmen

Die kommenden Wochen werden entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine vollständige Liquidation erforderlich wird. In der Branche für mechanische Werkstätten, die stark von Auftragsschwankungen und Materialkostenabhängigkeit betroffen ist, könnte die Insolvenz zu erheblichen Auswirkungen für Kunden und Zulieferer führen.

Gläubiger und Geschäftspartner werden dazu aufgerufen, ihre Forderungen nur noch gemäß den gerichtlichen Anordnungen geltend zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Fürth wird über die weitere Entwicklung im Verfahren der Friedrich Mechanische Werkstätten GmbH entscheiden.

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