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Friedrich Haas Autolackiererei GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht ordnet Kontrolle über Vermögen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 74/25

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 21. Februar 2025 um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Friedrich Haas Autolackiererei GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden, vertreten durch Geschäftsführer Robert Fellhauer, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht, um eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch aus Wiesbaden bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, die finanziellen Verhältnisse zu überprüfen und über weitere Schritte zu entscheiden.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Alle finanziellen und geschäftlichen Verfügungen der Friedrich Haas Autolackiererei GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
  • Schuldner der GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen diese an den Insolvenzverwalter richten.
  • Bankguthaben und offene Forderungen werden unter die Kontrolle des Insolvenzverwalters gestellt.
  • Die wirtschaftliche Lage wird überprüft, um festzustellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine Liquidation erfolgen muss.

Ungewisse Zukunft für die Friedrich Haas Autolackiererei GmbH

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung realistisch ist oder ob das Unternehmen vollständig abgewickelt wird. In der Autolackierbranche, die von hohen Materialkosten und intensivem Wettbewerb geprägt ist, kann eine Insolvenz weitreichende Auswirkungen auf laufende Kundenaufträge und Partnerunternehmen haben.

Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Forderungen nur noch unter Berücksichtigung der Insolvenzauflagen geltend zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Wiesbaden wird in den nächsten Monaten über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

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