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A.L.S. Architektonische Licht-Systeme GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht ordnet Vermögenskontrolle an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 117/25

Das Amtsgericht Ravensburg hat am 28. Februar 2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der A.L.S. Architektonische Licht-Systeme GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Tettnang, das von den Geschäftsführern Susanne Bier und Dieter Layer-Reiss geleitet wird, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und steht nun unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Tillmann aus Stuttgart bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und eine Fortführungsprüfung durchzuführen.

Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Sämtliche geschäftlichen und finanziellen Verfügungen der A.L.S. GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Schuldner des Unternehmens (Drittschuldner) dürfen ausstehende Forderungen nicht mehr an die Schuldnerin selbst zahlen, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
  • Bankguthaben und offene Forderungen unterliegen nun der Kontrolle des Insolvenzverwalters, der diese verwalten und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einrichten darf.
  • Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder vorläufig ausgesetzt.
  • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen.

Zukunft der A.L.S. GmbH ungewiss

Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen gerettet oder ob eine vollständige Abwicklung eingeleitet wird. In der Licht- und Architekturbranche, die von technologischen Entwicklungen und einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt geprägt ist, könnte eine Insolvenz weitreichende Auswirkungen auf laufende Projekte und Kundenverträge haben.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich auf mögliche Verzögerungen bei ausstehenden Forderungen einstellen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Das Insolvenzgericht Ravensburg wird im weiteren Verfahren über die Zukunft der A.L.S. Architektonische Licht-Systeme GmbH entscheiden.

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