Aktenzeichen: 1 IN 24/24
Das Amtsgericht Pirmasens hat am 24. Februar 2025 die Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung der BOXER-DESIGN motorbike GmbH aufgehoben, nachdem der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde.
Das Unternehmen mit Sitz in Rodalben, vertreten durch Geschäftsführer Manfred Bähr, war seit dem 16. Juli 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Mit der nun erfolgten Abweisung des Insolvenzantrags steht fest, dass die Gesellschaft nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Bedeutung der Entscheidung
Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet:
- Kein reguläres Insolvenzverfahren: Da nicht genügend verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind, findet keine geordnete Abwicklung statt.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geordnete Verteilung der noch vorhandenen Mittel, wodurch offene Forderungen voraussichtlich uneinbringlich bleiben.
- Unternehmenslöschung möglich: In vielen Fällen wird eine Gesellschaft nach einer Abweisung mangels Masse aus dem Handelsregister gelöscht.
Ausblick: Was bedeutet das für BOXER-DESIGN motorbike GmbH?
Für die BOXER-DESIGN motorbike GmbH, ein Unternehmen mit Spezialisierung auf Motorradteile und -design, dürfte diese Entscheidung das wirtschaftliche Ende bedeuten. Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geordnete Schuldenbereinigung und keine Möglichkeit für einen Neustart durch Insolvenzplanverfahren.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob Gläubiger oder Geschäftspartner weitere rechtliche Schritte einleiten.