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Vorläufige Insolvenzverwaltung für R.W. Exclusive Cars GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Meppen hat am 28. Februar 2025 um 09:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der R.W. Exclusive Cars GmbH & Co. KG mit Sitz in der Carl-Benz-Straße 1-3, 26871 Papenburg angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRA 205619 eingetragen und wird durch seine persönlich haftende Gesellschafterin, die Wieser Beteiligungs-GmbH, vertreten. Geschäftsführender Vertreter dieser Gesellschaft ist Roman Wieser, wohnhaft in Dechant-Schütte-Straße 46, 26871 Papenburg.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, mit Kanzleisitz in Dahlienstraße 47, 49716 Meppen, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 05931/1589940 sowie per Fax unter 05931/1589941 erreichbar.

Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Das Gericht hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um eine Vermögensverschiebung oder ungerechtfertigte Gläubigerbenachteiligung zu verhindern:

  1. Verfügungen über das Vermögen der R.W. Exclusive Cars GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies bedeutet, dass sämtliche finanzielle Transaktionen der Gesellschaft einer vorherigen Prüfung und Genehmigung durch den Insolvenzverwalter unterliegen.
  2. Drittschuldnern, die offene Forderungen gegenüber der Antragstellerin haben, wird untersagt, weiterhin Zahlungen an das Unternehmen selbst zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu handeln.
  3. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht auch den Gläubigern das Recht auf Beschwerde zu, wenn sie die internationale Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen, oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1272379077330-000215818) eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzulegen, wobei für die Fristwahrung der Eingang beim Amtsgericht Meppen entscheidend ist. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und eine klare Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung zur Einlegung der Beschwerde enthalten. Soll die Entscheidung nur in Teilen angefochten werden, ist dies entsprechend anzugeben.

Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Datenschutz und weitere Informationen

Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Beteiligten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Website des Amtsgerichts Meppen unter https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de abrufbar. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch direkt zugesandt werden.

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird nun geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder das Insolvenzverfahren in die nächste Phase übergeht. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen und mögliche Ansprüche zu klären.

Aktenzeichen 9 IN 160/24
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