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Energiesysteme Bulang GmbH & Co. KG – Vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 28. Februar 2025 um 10:38 Uhr ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiesysteme Bulang GmbH & Co. KG, mit Sitz in Greefsallee 54b, 41747 Viersen, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRA 10126 eingetragen und wird durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter, die Energiesysteme Bulang Verwaltungs-GmbH (HRB 22879), vertreten. Geschäftsführender Vertreter dieser Verwaltungs-GmbH ist Martin Bulang.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, mit Kanzleisitz in Heiligenstraße 75, 41751 Viersen, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens trifft.

Wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Das Gericht hat verschiedene Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Energiesysteme Bulang GmbH & Co. KG zu verhindern:

  1. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies bedeutet, dass das Unternehmen keine eigenständigen finanziellen Transaktionen ohne dessen Genehmigung durchführen darf.
  2. Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen ausstehende Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Zudem ist dieser ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.
  4. Maßnahmen, die auf die Abnahme einer Vermögensauskunft abzielen, sind von diesem Verbot ausgenommen.

Ausblick und weitere Schritte

Mit diesen Anordnungen soll sichergestellt werden, dass keine unkontrollierten finanziellen Transaktionen stattfinden, die eine gefährdete Insolvenzmasse weiter schmälern könnten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Energiesysteme Bulang GmbH & Co. KG analysieren und die Grundlagen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung schaffen.

Das Amtsgericht Mönchengladbach wird zu einem späteren Zeitpunkt über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Gläubiger, Geschäftspartner und weitere Beteiligte sollten sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um offene Forderungen und rechtliche Fragen zu klären.

Aktenzeichen 20 IN 18/25
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