Aktenzeichen: 810 IN 277/25 Br-33
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 26. Februar 2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Brownian Motion GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Hanauer Landstraße 174-176, vertreten durch Geschäftsführer Daniel Barsby, steht damit unter strenger finanzieller Kontrolle.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Frankfurter Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt. Er übernimmt die Aufsicht über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Verfügungen über das Unternehmensvermögen erfolgen dürfen.
Einschränkungen für das Unternehmen
Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen ergriffen:
- Verfügungen über Vermögenswerte dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
- Schuldner der Brownian Motion GmbH sind angewiesen, ausstehende Zahlungen nicht mehr direkt an das Unternehmen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
- Überwachung aller finanziellen Transaktionen durch den Insolvenzverwalter zur Sicherstellung einer geordneten Verwaltung der Insolvenzmasse.
Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation und sollen sicherstellen, dass keine unkontrollierten Mittelabflüsse stattfinden.
Ungewisse Zukunft für die Brownian Motion GmbH
Ob die Brownian Motion GmbH weitergeführt werden kann oder eine vollständige Abwicklung droht, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung genau beobachten.
Die betroffenen Parteien haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Das Insolvenzgericht Frankfurt wird auf Basis der vorliegenden wirtschaftlichen Daten prüfen, ob das Unternehmen saniert oder endgültig liquidiert wird.