Aktenzeichen: 43 IN 186/25
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27. Februar 2025 um 20:49 Uhr einen bedeutenden Schritt in Richtung Insolvenzverfahren für die Kunst- und Werbedruck Hinrich H. Leonhardt, Günter Wedekind GmbH & Co. KG aus Bad Oeynhausen eingeleitet. Das Unternehmen, das über Jahrzehnte hinweg für hochwertige Druckerzeugnisse stand, befindet sich nun unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt aus Bielefeld bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Druckerei zu sichern und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.
Strenge Auflagen für die Geschäftsführung
Das Gericht hat mehrere Maßnahmen angeordnet, um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern:
- Finanzielle Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Schuldner der Druckerei (Drittschuldner) dürfen ausstehende Beträge nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
- Bankguthaben und offene Forderungen werden nun durch den Insolvenzverwalter verwaltet.
- Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Verfahren werden vorerst gestoppt.
Ein Traditionsunternehmen vor ungewisser Zukunft
Die Kunst- und Werbedruck Hinrich H. Leonhardt GmbH & Co. KG, die über ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Ingeborg Wedekind Verwaltungsgesellschaft mbH, von den Geschäftsführern Frank Pieper und Stefan Belte vertreten wird, muss sich nun einer wirtschaftlichen Prüfung unterziehen.
In der Druck- und Werbebranche, die sich durch Digitalisierung und veränderte Marktanforderungen in einem strukturellen Wandel befindet, wird der Ausgang dieses Verfahrens mit Spannung beobachtet. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine endgültige Abwicklung droht, bleibt vorerst offen.