Aktenzeichen: 18 IN 8/25
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 26. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG angeordnet. Zudem wurde ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin erlassen.
Hintergrund der Entscheidung
Die Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG, ansässig in Lingen (Ems), ist auf hochwertige Tischlerarbeiten spezialisiert. Sie wird durch die Tischlerei Herbers Verwaltungs-GmbH vertreten, deren Geschäftsführerin Jessika Welz ist. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Florian Dälken wurde mit der Sicherung und Überwachung des Vermögens betraut.
🔹 Allgemeines Verfügungsverbot: Der Schuldnerin ist es untersagt, selbstständig über ihr Vermögen zu verfügen.
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Geschäftstransaktionen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
🔹 Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Florian Dälken ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen und darüber zu verfügen.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchführen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Lingen (Ems), ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder eine alternative Lösung gesucht wird.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen anzumelden und weitere Schritte zu klären.
Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lingen (Ems) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.