Aktenzeichen: 6 IN 42/25
Das Amtsgericht Gießen hat am 26. Februar 2025 um 11:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Langsdorf Küchen und Wohnkultur GmbH & Co. KG angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Holger Käs, wirksam.
Hintergrund der Entscheidung
Die Langsdorf Küchen und Wohnkultur GmbH & Co. KG, mit Sitz in Linden, ist im Handelsregister unter HRA 5352 eingetragen und wird durch die Rink Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführer der Rink Verwaltungs-GmbH sind Gregor Baron und Jochen Rink. Das Unternehmen, das sich auf die Planung und den Verkauf von Küchen spezialisiert hat, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und hat daher einen Insolvenzantrag gestellt.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Holger Käs wurde beauftragt, das Unternehmensvermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner sind verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten.
🔹 Beschränkung von Vermögensverfügungen: Der Schuldnerin ist es untersagt, Forderungen abzutreten, Anlage- oder Umlaufvermögen zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
🔹 Zwangsvollstreckungen gestoppt: Bereits laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen ausgesetzt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
Wie geht es weiter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Das Amtsgericht Gießen wird auf Grundlage dieser Erkenntnisse entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen bestehen.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und Forderungen geltend zu machen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.