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Innowerk GmbH: Vorläufige Insolvenzverwalter erhält erweiterte Befugnisse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 29/25

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 26. Februar 2025 die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren der Innowerk GmbH erweitert. Damit kann dieser über die bereits am 13. Februar 2025 angeordnete vorläufige Verwaltung hinaus nun bestimmte Handlungen für die Insolvenzmasse eigenständig vornehmen.

Hintergrund der Entscheidung

Die Innowerk GmbH, mit Sitz in Offenbach an der Queich, ist im Handelsregister unter HRB 33121 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Michael Mannuß, Markus Frank und Sören Reuther vertreten. Nachdem das Unternehmen Insolvenzantrag gestellt hatte, ordnete das Gericht zunächst eine vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Unternehmensvermögen zu sichern.

Was bedeutet die Einzelermächtigung?

🔹 Erweiterte Handlungsbefugnis für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Er kann nun eigenständig Maßnahmen zur Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse ergreifen, ohne für jede Entscheidung eine gerichtliche Genehmigung einholen zu müssen.
🔹 Effektivere Steuerung des Unternehmensvermögens: Diese Befugnis ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Vermögenswerte schneller zu sichern, Forderungen gezielt einzuziehen und operative Entscheidungen im Sinne der Gläubiger zu treffen.
🔹 Bessere Absicherung für Gläubiger: Durch die erweiterten Befugnisse soll gewährleistet werden, dass keine weiteren Vermögenswerte verloren gehen und eine bestmögliche Verwertung im Interesse der Gläubiger erfolgt.

Wie geht es weiter?

Der Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Innowerk GmbH vornehmen. Anschließend entscheidet das Amtsgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder mögliche alternative Lösungen.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen und sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz eingesehen werden.

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