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EASY-SEC GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1754/24 E-82

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 25. Februar 2025 um 14:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EASY-SEC GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, wirksam.

Hintergrund der Entscheidung

Die EASY-SEC GmbH, mit Sitz in Eschborn, ist im Handelsregister unter HRB 133861 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Milos Rankovic vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der Unternehmenswerte und Prüfung der weiteren Schritte angeordnet hat.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung der Insolvenzverwalterin vornehmen.
🔹 Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens wurde mit der Überwachung und Sicherung der Unternehmenswerte beauftragt.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände des Unternehmens dürfen nur noch durch die vorläufige Insolvenzverwalterin eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die EASY-SEC GmbH leisten, sondern müssen sämtliche Zahlungen an die Insolvenzverwaltung richten.

Wie geht es weiter?

Die Insolvenzverwalterin wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wird auf Basis dieser Erkenntnisse entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen möglich sind.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und ihre Forderungen geltend zu machen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingesehen werden.

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