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Rosenbrauerei Pößneck GmbH: Insolvenzverfahren eingeleitet – Geschäftsführer erhält Verfügungsverbot

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 57/25

Das Amtsgericht Gera hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rosenbrauerei Pößneck GmbH am 25. Februar 2025 erste Sicherungsmaßnahmen erlassen. Geschäftsführer Nicolaus Wagner wurde mit sofortiger Wirkung ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass er nicht mehr über Unternehmensvermögen verfügen oder Außenstände einziehen darf.

Hintergrund der Entscheidung

Die Rosenbrauerei Pößneck GmbH, mit Sitz in der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 41 in Pößneck, hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Das Gericht sah es als erforderlich an, das Unternehmensvermögen vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und ordnete daher weitreichende Beschränkungen an.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Allgemeines Verfügungsverbot für den Geschäftsführer: Nicolaus Wagner darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen mehr vornehmen.
🔹 Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten: Offene Forderungen müssen direkt an die Insolvenzverwaltung gezahlt werden.
🔹 Fortbestehen früherer Anordnungen: Bereits mit Beschluss vom 21. Februar 2025 festgelegte Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.

Nächste Schritte im Insolvenzverfahren

Der nächste entscheidende Schritt wird sein, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder der Antrag abgewiesen wird. Der gerichtlich eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage prüfen und feststellen, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ob eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Der Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Gera angefochten werden.

Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gera eingesehen werden.

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