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Vorläufige Insolvenzverwaltung für schlau DIGITAL GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat am 24. Februar 2025 um 19:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der schlau DIGITAL GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 53/25 geführt.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182881 eingetragen und auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Software sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen spezialisiert. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Jürgen Johannes Schimmöller.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Ballindamm 38, 20095 Hamburg.

Einschränkungen der Verfügungsgewalt

Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Geschäftspartner und Kunden der schlau DIGITAL GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ausblick auf das Verfahren

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der finanziellen Lage der schlau DIGITAL GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen muss.

Das Amtsgericht Hamburg wird auf Grundlage dieser Prüfung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob das Softwareunternehmen eine wirtschaftliche Perspektive hat oder ob es zur Liquidation kommen wird.

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