Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Januar 2025 gegenüber der Raiffeisenbank Thurnauer Land eG eine Erhöhung der Eigenmittelanforderungen angeordnet. Grundlage für diese Maßnahme ist § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Hintergrund der Anordnung
Die Entscheidung der BaFin beruht auf Mängeln in der Geschäftsorganisation der Bank. Mehrere Sachverhalte haben gezeigt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG in bestimmten Bereichen nicht vollständig gewährleistet war.
Um die Stabilität der Bank zu sichern und regulatorische Anforderungen zu erfüllen, wurde daher eine Erhöhung der Eigenmittel vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage der Veröffentlichung
Die BaFin veröffentlicht diese Maßnahme gemäß § 60b Absatz 1 KWG, der eine transparente Kommunikation aufsichtsrechtlicher Anordnungen vorsieht. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über wesentliche aufsichtsrechtliche Eingriffe zu informieren und Vertrauen in das Finanzsystem zu gewährleisten.