Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 24. Februar 2025 um 19:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der schlau DIGITAL GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67g IN 53/25 geführt.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182881, hat ihren Sitz in der Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg. Sie ist auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Software sowie damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Jürgen Johannes Schimmöller.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag bestellt, der seine Kanzlei am Ballindamm 38, 20095 Hamburg betreibt.
Einschränkungen und Verfügungsverbote
Das Gericht hat angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zudem wurden folgende Maßnahmen verfügt:
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner der schlau DIGITAL GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen ist allein der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung für das Unternehmen und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der finanziellen Lage der schlau DIGITAL GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen ermitteln, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen muss.
Das Insolvenzgericht Hamburg wird zu gegebener Zeit über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob für das Softwareunternehmen eine wirtschaftliche Perspektive besteht oder ob es zu einer Liquidation kommen wird.