Das Amtsgericht Chemnitz hat am 25. Februar 2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Entstaubungstechnik Schwarzenberg GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 303 IN 400/25 geführt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Grünhainer Straße 47-49, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 942, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht. Geschäftsführer Andreas Heinzel hatte sich bislang um die Leitung des Unternehmens gekümmert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krönert bestellt. Seine Kanzlei ist in Chemnitz, Zwickauer Straße 210, ansässig. Er ist ab sofort unter der Telefonnummer 0371 33471852 sowie per E-Mail unter chemnitz@voigtsalus.de erreichbar.
Einschränkungen der Verfügungsgewalt
Das Insolvenzgericht hat einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO angeordnet. Das bedeutet, dass jegliche Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus sind Drittschuldner dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich eine Zahlung an die Schuldnerin.
Einsichtnahme in den Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Ausblick auf das Verfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Entstaubungstechnik Schwarzenberg GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Finanzlage des Unternehmens analysieren und über mögliche Sanierungsoptionen oder eine geordnete Abwicklung entscheiden.
Das Amtsgericht Chemnitz wird im weiteren Verlauf des Verfahrens darüber befinden, ob die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob für das Unternehmen eine Lösung gefunden werden kann oder ob es zur Liquidation kommen wird.