Aktenzeichen: 41 IN 92/24
Das Amtsgericht Osnabrück hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LITTLE ITALIEN UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin am 20. Februar 2025 mangels Masse abgewiesen. Damit steht das Unternehmen vor dem endgültigen wirtschaftlichen Aus, da nicht einmal genügend Mittel vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Hintergrund des Verfahrens
Die LITTLE ITALIEN UG, vertreten durch Geschäftsführer Jan Wemken, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht jedoch fest, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken – eine Situation, die oft auf vollständige Zahlungsunfähigkeit hindeutet.
Folgen der Abweisung des Antrags
🔹 Kein Insolvenzverfahren: Ohne Insolvenzverwalter gibt es keine geregelte Verwertung des Unternehmensvermögens.
🔹 Gläubiger bleiben ohne Insolvenzmasse: Forderungen können nicht über ein Insolvenzverfahren abgewickelt werden.
🔹 Unternehmen steht vor der Löschung: In der Regel führt eine solche Abweisung dazu, dass die Gesellschaft aus dem Handelsregister entfernt wird, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Welche Optionen haben Gläubiger?
Da keine Insolvenzverwaltung erfolgt, bleibt den Gläubigern nur die Möglichkeit, individuelle rechtliche Schritte einzuleiten – sei es gegen das Unternehmen selbst oder gegen dessen Geschäftsführer, falls eine persönliche Haftung in Betracht kommt.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Die Antragstellerin sowie andere Betroffene können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Osnabrück einlegen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Osnabrück eingesehen werden.