Aktenzeichen: IN 902/24
Das Amtsgericht Augsburg hat den Insolvenzantrag der ETK Projekt 1 GmbH mit Sitz in Zusmarshausen am 19. Februar 2025 mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt dem Unternehmen die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens verwehrt, da nicht einmal genügend Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.
Hintergrund der Entscheidung
Die ETK Projekt 1 GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Patrick Windisch, hatte einen Antrag auf Insolvenzeröffnung über ihr eigenes Vermögen gestellt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage stellte das Gericht jedoch fest, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen – eine Situation, die auf eine besonders kritische Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit hinweist.
Folgen der Abweisung
🔹 Kein Insolvenzverfahren: Ohne gerichtliche Verwaltung bleibt das Unternehmen ohne geordneten Abwicklungsprozess.
🔹 Gläubiger gehen leer aus: Da keine Insolvenzmasse zur Verteilung zur Verfügung steht, können offene Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
🔹 Eventuelle persönliche Haftung: In Einzelfällen könnte geprüft werden, ob Geschäftsführer oder Gesellschafter persönlich für bestehende Verbindlichkeiten haften.
Möglichkeiten für Gläubiger
Da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, bleibt Gläubigern nur die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Weg Ansprüche gegen das Unternehmen oder gegebenenfalls gegen dessen Geschäftsführer geltend zu machen.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Die Schuldnerin oder betroffene Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg einlegen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Augsburg eingesehen werden.