Das Amtsgericht Oldenburg hat den Insolvenzantrag der Reuter Baumdienst Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Edewecht am 20. Februar 2025 mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt dem Unternehmen kein formeller Weg zur Insolvenzoffenbarung – ein Zeichen für eine besonders kritische finanzielle Lage.
Warum wurde der Antrag abgelehnt?
Gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) wird ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wenn das verbleibende Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies bedeutet, dass selbst eine geordnete Abwicklung nicht mehr finanzierbar ist.
Welche Folgen hat die Entscheidung?
🔹 Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.
🔹 Die Gesellschaft steht vor dem endgültigen wirtschaftlichen Aus, da keine Sanierung oder geordnete Abwicklung über das Insolvenzgericht möglich ist.
🔹 Mögliche persönliche Haftung der Gesellschafterin Gerda Reuter könnte nun geprüft werden, falls Verbindlichkeiten bestehen.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Die Antragstellerin sowie andere Betroffene haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Oldenburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden.
Wie geht es weiter?
Ohne Insolvenzverfahren bleibt nur eine außergerichtliche Abwicklung der Gesellschaft, sofern sich kein neuer Weg zur finanziellen Rettung auftut. Gläubiger sollten sich nun direkt mit der Geschäftsführung in Verbindung setzen, um individuelle Lösungen zu prüfen.
Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.