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Amtsgericht Bonn ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für CC Cologne Cars GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bonn, 24. Februar 2025 – Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CC Cologne Cars GmbH, ansässig in Troisdorf, am 24.02.2025 um 08:18 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Unternehmenshintergrund

  • Firma: CC Cologne Cars GmbH
  • Sitz: Belgische Allee 1A, 53842 Troisdorf
  • Handelsregister: HRB 100827, Amtsgericht Köln
  • Geschäftszweig: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Vertretung: Geschäftsführer (nicht namentlich aufgeführt)

Gerichtliche Entscheidung

🔹 Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO:

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Lehmkühler bestellt.
  • Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Drittschuldnern (Kunden oder Geschäftspartnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Gelder sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt oder einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

  • Einsicht in den vollständigen Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn möglich.
  • Zahlungen an das Unternehmen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
  • Gläubiger sollten sich über ihre Forderungsanmeldemöglichkeiten informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen zur Sanierung oder Liquidation in Betracht gezogen werden.

Weitere Informationen können beim Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht erfragt werden.

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