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Berichtigung und Erweiterung der vorläufigen Insolvenzverwaltung der FIBULAE Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat im Insolvenzantragsverfahren der FIBULAE Holding GmbH mit Sitz in Halle (Saale), Franckestraße 1, eine Berichtigung und Erweiterung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vorgenommen.

Berichtigung des ursprünglichen Beschlusses

Im Beschluss vom 10. Februar 2025 wurde eine Formulierung korrigiert:

  • Vorher: „Den Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an zu zahlen.“
  • Neu: „Den Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an diese zu zahlen.“

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit einem weiteren Beschluss vom 21. Januar 2025, basierend auf einer vorläufigen Verwaltung vom 22. November 2024 und einer Erweiterung vom 10. Februar 2025, wurde der vorläufige Insolvenzverwalter nun ausdrücklich dazu ermächtigt, über die bestehenden Arbeitsverhältnisse der FIBULAE Holding GmbH zu verfügen. Dies umfasst:

Begründung neuer Arbeitsverhältnisse
Änderung bestehender Arbeitsverhältnisse
Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt.

  • Einreichung der Beschwerde:
    • Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)
    • Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale)
  • Fristbeginn: Die Notfrist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Fazit

Mit dieser Entscheidung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter weitergehende Befugnisse zur Regulierung der Arbeitsverhältnisse innerhalb der FIBULAE Holding GmbH. Gleichzeitig wurde ein formeller Fehler im Beschluss korrigiert. Geschäftspartner und Arbeitnehmer sollten sich über mögliche Auswirkungen informieren.

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