Essen, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WiFi Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH, mit Sitz in der Karl-Schneider-Straße 8, 45966 Gladbeck, unter dem Aktenzeichen 165 IN 43/24 eine entscheidende Entscheidung getroffen.
Der Antrag einer Gläubigerin vom 27. März 2024, welcher am 8. April 2024 beim Gericht einging, wurde mit Beschluss vom 20. Februar 2025 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12791 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Gerd Oberthaler mit Sitz in der Gildenstraße 103, 45964 Gladbeck, vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne eine solche Deckung ist die gerichtliche Eröffnung eines Verfahrens nicht möglich.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können. Ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, individuelle rechtliche Schritte gegen die Schuldnerin zu prüfen, was jedoch angesichts der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft wenig erfolgversprechend sein könnte.
Folgen der Abweisung
Mit der Abweisung des Antrags bleibt die WiFi Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH formal bestehen, sofern keine anderweitige Auflösung oder Löschung erfolgt. Allerdings kann die Entscheidung darauf hindeuten, dass das Unternehmen zahlungsunfähig und möglicherweise faktisch nicht mehr handlungsfähig ist.
Möglichkeiten der Beschwerde
Da die Entscheidung auf Grundlage der fehlenden Insolvenzmasse getroffen wurde, bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Anfechtung. Falls neue finanzielle Mittel nachgewiesen werden oder ein erneuter Antrag gestellt wird, könnte unter Umständen eine andere Entscheidung getroffen werden.
Mit diesem Beschluss endet das Insolvenzverfahren gegen die WiFi Wirtschafts- und Finanzberatungs GmbH, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.