Vechta, 21. Februar 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gudenkauf GmbH, mit Sitz in der Kopernikusstraße 10/10a, 49377 Vechta, hat das Amtsgericht Vechta unter dem Aktenzeichen 10 IN 27/25 eine bedeutende Entscheidung getroffen: Am heutigen Vormittag um 11:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmensvermögen angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 111407, wird durch Oliver Josef Beckermann sowie die Heidemann + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft vertreten. Mit der gerichtlichen Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Gudenkauf GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Mühlenstraße 49, 49377 Vechta hat. Er übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, bestehende Geschäftsabläufe zu überprüfen und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren.
Die Schuldner der Gudenkauf GmbH sind ausdrücklich aufgefordert, künftige Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensablauf
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind weitreichende rechtliche Maßnahmen verbunden, um das Unternehmensvermögen zu schützen:
- Alle finanziellen Transaktionen der Schuldnerin unterliegen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der Gudenkauf GmbH prüfen und entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder eine Abwicklung droht.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta einlegen. Zudem können Gläubiger eine Beschwerde einreichen, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 anzweifeln.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der fristgerechte Eingang beim zuständigen Gericht.
Für die elektronische Einreichung steht das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter der Adresse govello-1270807218639-000214169 zur Verfügung. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Weitere Informationen und Datenschutz
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Vechta eingesehen werden. Zudem stellt das Gericht unter www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de Datenschutzinformationen bereit.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt im Verfahren zur Prüfung der finanziellen Lage der Gudenkauf GmbH eingeleitet. Die weiteren Entwicklungen und die Entscheidung über eine mögliche Sanierung oder Abwicklung bleiben abzuwarten.