Magdeburg, 20. Februar 2025 – Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medizinisches Versorgungszentrum der Pfeifferschen Stiftungen GmbH mit Sitz in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, hat das Amtsgericht Magdeburg unter dem Aktenzeichen 340 IN 31/25 (371) eine weitere bedeutende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft, die sich dem Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 SGB V widmet und ausschließlich kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt, befindet sich bereits seit dem 20. Januar 2025 in der vorläufigen Eigenverwaltung. Nun wurde auf Antrag der eigenverwaltenden Antragstellerin gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 InsO zusätzlich beschlossen, dass der vorläufige Sachwalter künftig eine aktivere Rolle im Verfahren übernehmen darf.
Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Sachwalters
Mit dem jüngsten Gerichtsbeschluss erhält der vorläufige Sachwalter umfassendere Unterstützungsmöglichkeiten für die Antragstellerin. Insbesondere darf er sie künftig in folgenden Bereichen begleiten und beraten:
- Insolvenzgeldvorfinanzierung, um eine kurzfristige Sicherstellung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten zu ermöglichen
- Insolvenzrechtliche Buchführung, um eine ordnungsgemäße finanzielle Dokumentation sicherzustellen
- Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten, um laufende Geschäftsbeziehungen zu stabilisieren und die Fortführung des Versorgungszentrums zu sichern
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen der Gesellschaft in der aktuellen Krise bestmöglich zu bewältigen.
Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Jochen Bernd Wensing und Prof. Dr. Lars Timm vertreten. Eingetragen ist sie im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 5779.
Einblick in das weitere Verfahren
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden. Mit der erweiterten Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter könnten sich die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung der Gesellschaft im Rahmen der Eigenverwaltung erhöhen. Die nächsten Schritte im Verfahren bleiben abzuwarten.