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„ESS-Solarsystem-Insolvenz: Was betroffene Verbraucher jetzt tun können“

Tumisu (CC0), Pixabay

Ein Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel

Redaktion: Herr Högel, die ESS-Solarsystem GmbH befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Was bedeutet das für betroffene Kunden?

Maurice Högel: Zunächst bedeutet das, dass das Unternehmen derzeit keine eigenständigen finanziellen Entscheidungen mehr treffen kann – alle Verfügungen müssen vom vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe genehmigt werden. Kunden, die noch auf die Lieferung von Solaranlagen oder auf Rückzahlungen warten, sollten sich darauf einstellen, dass dies möglicherweise nicht mehr oder nur teilweise erfolgt.

Redaktion: Was sollten Verbraucher jetzt konkret tun?

Högel: Betroffene Kunden sollten ihre Forderungen genau dokumentieren. Dazu gehören Kaufverträge, Rechnungen, E-Mails und Zahlungsbelege. Sobald das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird – falls es dazu kommt –, können sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Wichtig ist es, die offizielle Bekanntmachung des Insolvenzgerichts und eventuelle Fristen zu beachten.

Redaktion: Kann man bereits jetzt aktiv werden?

Högel: Ja. Ich empfehle, sich bereits jetzt beim vorläufigen Insolvenzverwalter zu melden und das eigene Anliegen darzustellen. Zwar ist eine Forderungsanmeldung erst mit der Eröffnung des Hauptverfahrens möglich, aber eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann helfen, informiert zu bleiben.

Redaktion: Gibt es Chancen, sein Geld zurückzubekommen?

Högel: Das hängt davon ab, wie viel verwertbares Vermögen die ESS-Solarsystem GmbH noch hat. Gläubiger werden im Insolvenzverfahren nach einer bestimmten Rangfolge bedient. Kunden, die bereits bezahlt, aber keine Leistung erhalten haben, sind in der Regel einfache Insolvenzgläubiger – ihre Chancen auf Rückzahlung sind meist gering, insbesondere wenn größere Forderungen von Banken oder anderen vorrangigen Gläubigern bestehen.

Redaktion: Was ist mit Kunden, die per Kredit oder Finanzierung bezahlt haben?

Högel: Wer den Kauf über eine Bankfinanzierung abgewickelt hat, sollte umgehend Kontakt mit der Bank aufnehmen. Je nach Vertrag kann geprüft werden, ob die Zahlung gestoppt oder ein Widerruf des Kreditvertrags möglich ist.

Redaktion: Können Kunden noch Rechtsmittel einlegen?

Högel: Grundsätzlich haben Gläubiger das Recht, die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts anzufechten. Dies dürfte in diesem Fall aber nur in seltenen Ausnahmefällen relevant sein. Viel wichtiger ist es, rechtzeitig eine Forderung anzumelden und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.

Redaktion: Ihr Fazit für betroffene Verbraucher?

Högel: Verbraucher sollten Ruhe bewahren, aber schnell handeln: Dokumente sammeln, sich über den Fortgang des Verfahrens informieren und ihre Ansprüche anmelden, sobald das Hauptverfahren eröffnet wird. Wer eine hohe Forderung hat, sollte eine rechtliche Prüfung in Erwägung ziehen.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

Högel: Sehr gern.

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