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Lietzen & Burger City GmbH vor dem finanziellen Abgrund – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 20. Februar 2025 – Die wirtschaftliche Schieflage der Lietzen & Burger City GmbH erreicht einen kritischen Punkt: Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute um 08:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Uhlandstraße 38, vertreten durch Geschäftsführer Maximilian Florian Anton Burghard, sieht sich mit tiefgreifenden finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

Um die verbleibenden Vermögenswerte zu sichern, wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich aus Berlin als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Damit unterliegen sämtliche finanziellen Transaktionen der Firma ab sofort strengen Restriktionen. Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig, und selbst das Einziehen offener Forderungen wurde der Schuldnerin untersagt.

Zusätzlich wurde ein sofortiges Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen verhängt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorübergehend ausgesetzt. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Gläubiger sich voreilig bedienen und dadurch eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse gefährden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse erhalten, um eine lückenlose Prüfung der Vermögenslage vorzunehmen. Neben der Einsichtnahme in sämtliche Geschäftsunterlagen ist er berechtigt, Bankkonten zu kontrollieren, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse einzurichten. Drittschuldnern – also Kunden oder Geschäftspartnern, die der Lietzen & Burger City GmbH noch Zahlungen schulden – wurde untersagt, direkt an das Unternehmen zu überweisen. Stattdessen sind alle offenen Beträge ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu entrichten.

Auch die Geschäftsräume der Firma dürfen von Dr. Dietrich betreten und überprüft werden. Er kann Nachforschungen anstellen, Einsicht in betriebliche Unterlagen verlangen und gegebenenfalls relevante Dokumente sicherstellen. Darüber hinaus ist er berechtigt, Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und anderen Institutionen einzuholen, um sich ein vollständiges Bild der finanziellen Lage der Gesellschaft zu machen.

Für Gläubiger bedeutet der heutige Beschluss, dass sie sich auf einen längeren Abwicklungsprozess einstellen müssen. Gleichzeitig besteht für sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen.

Ob für die Lietzen & Burger City GmbH noch eine Chance auf Rettung besteht oder ob das Insolvenzverfahren in eine endgültige Liquidation münden wird, bleibt abzuwarten. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein – sowohl für das Unternehmen als auch für seine Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter.

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