Aktenzeichen: 340 IN 28/25 (361)
Amtsgericht Magdeburg, Beschluss vom 19.02.2025
Hintergrund:
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg verfolgt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO).
Gesellschaftszweck:
- Alten- und Behindertenhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
- Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung
- Jugendhilfe, Altenhilfe, Wohlfahrtswesen, Religion
- Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO)
- Förderung kirchlicher und diakonischer Zwecke
Die DPS GmbH arbeitet eng mit den Pfeifferschen Stiftungen und deren Tochtergesellschaften zusammen. Sie erbringt Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe, u. a.:
- Küche und Cafeteria
- Hol- und Bringedienste
- Pforte und Telefondienste
- Reinigung, Straßenreinigung, Winterdienst
- Garten- und Landschaftspflege
Gerichtliche Anordnung:
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 20.01.2025 die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.
Mit dem Beschluss vom 19.02.2025 wurden zusätzliche Maßnahmen gemäß §§ 270 ff., 270b Abs. 1, 274 Abs. 2 Satz 2, 270c InsO ergriffen.
Neue Maßnahmen:
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Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter:
- Insolvenzgeldvorfinanzierung zur Sicherung der Löhne
- Unterstützung bei der insolvenzrechtlichen Buchführung
- Begleitung von Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten
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Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung:
- Die Antragstellerin bleibt unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterhin handlungsfähig.
- Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen werden fortgeführt.
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Kooperationen und betriebliche Abläufe sichern:
- Sicherstellung der betrieblichen Infrastruktur für die angeschlossenen Einrichtungen.
- Enge Zusammenarbeit mit den verbundenen Unternehmen der Pfeifferschen Stiftungen.
Bedeutung der Entscheidung:
- Geordnete Fortführung der Dienstleistungen innerhalb der Pfeifferschen Stiftungen.
- Mitarbeitergehälter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.
- Keine unmittelbare Unterbrechung der betrieblichen Abläufe.
- Strukturmaßnahmen zur Sanierung werden vorbereitet.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.