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Insolvenzeröffnungsverfahren der Carl Klophaus GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hagen hat im Verfahren 106 IN 19/25 Maßnahmen zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Carl Klophaus GmbH & Co. KG, ansässig In der Graslake 48, 58332 Schwelm, beschlossen.

Hintergrund

  • Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 4587 eingetragen.
  • Sie wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Klophaus Verwaltungs GmbH (HRB 6032) vertreten.
  • Geschäftsführer: Volker Klophaus.

Gerichtliche Maßnahmen (Beschluss vom 20.02.2025, 12:17 Uhr)

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter

    • Dr. Nils Brückelmann, Bembergstr. 20, 42103 Wuppertal, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen

    • Alle Vermögensverfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Die Schuldnerin darf keine Außenstände einziehen oder über Vermögen verfügen.
  3. Zahlungsverbote für Drittschuldner

    • Geschäftspartner und Kunden der Schuldnerin dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    • Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig gestoppt.
    • Neue Vollstreckungen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Folgen und Ausblick

  • Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens und der Vermeidung nachteiliger Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Betroffene Gläubiger sollten prüfen, wie sie ihre Forderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens geltend machen können.
  • Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, könnten Sanierungsversuche oder eine geordnete Liquidation folgen.

Weitere Einsichtnahme in den vollständigen Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen möglich.

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