München, 18. Februar 2025 – Die ARON Management GmbH, ansässig in der Adelsbergstraße 10a, 81247 München, hat vergeblich versucht, ein Insolvenzverfahren über ihr eigenes Vermögen einzuleiten. Das Amtsgericht München hat den Antrag im Verfahren 1509 IN 10382/24 aufgrund mangelnder Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 153505, wurde von den Geschäftsführern Albert Sayol-Sifre und Dirk Wenisch, letzterer vertreten durch Betreuer Franz Besel, geleitet.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht einmal über ausreichend Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass die Gesellschaft ohne geordnete Insolvenzabwicklung aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Für Gläubiger ist dies eine schlechte Nachricht, da sie ihre Forderungen nicht mehr über ein Insolvenzverfahren anmelden können. Zahlungsansprüche bleiben damit in der Regel unbefriedigt.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden. Erfolg hätte eine solche Beschwerde jedoch nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass doch noch Vermögenswerte vorhanden sind, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens rechtfertigen würden.
Ausblick: Löschung aus dem Handelsregister droht
Ohne ein Insolvenzverfahren und ohne verwertbare Vermögenswerte dürfte die ARON Management GmbH in absehbarer Zeit aus dem Handelsregister gestrichen werden. Damit endet die Existenz des Unternehmens ohne geordnete Abwicklung – ein Szenario, das für Gläubiger und Geschäftspartner meist den vollständigen Forderungsausfall bedeutet.