Limburg, 18. Februar 2025 – Die Innocon GmbH, mit Sitz in der Pfarrgasse 3, 35781 Weilburg, steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht Limburg hat im Verfahren 9 IN 100/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn unter HRB 5764, wird von Geschäftsführer Hans-Jürgen Türk vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung unterliegt die Gesellschaft nun strengen wirtschaftlichen Beschränkungen, um eine geordnete Klärung der finanziellen Situation zu ermöglichen.
Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annette Dietter von der Kanzlei Haas & Haas PartG mbB mit Sitz in Frankfurt am Main bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Innocon GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ihrer Zustimmung zulässig.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen getroffen:
- Schuldner der Innocon GmbH wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
- Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Was bedeutet das für Gläubiger und Geschäftspartner?
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient vor allem dazu, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen vorerst nicht direkt bei der Innocon GmbH geltend machen können, sondern sich an die Insolvenzverwalterin wenden müssen.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a. d. Lahn, eingelegt werden. Dies gilt sowohl für die Schuldnerin als auch für Gläubiger, die beispielsweise die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen gerettet werden kann oder ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist. In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheiten bleibt abzuwarten, ob eine Sanierungsperspektive besteht oder ob das endgültige Aus für die Innocon GmbH bevorsteht.