München, 13. Februar 2025 – Die finanzielle Lage der ImmoProPlus UG (haftungsbeschränkt) ist so angespannt, dass selbst ein Insolvenzverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann. Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1507 IN 11125/24 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
Die in Aying, Graßer Straße 2c, ansässige Gesellschaft, die sich auf Immobilienvermittlung, den Handel mit Immobilien und Grundstücken sowie die Vermietung von Immobilien spezialisiert hatte, ist damit zahlungsunfähig und verfügt nicht einmal mehr über ausreichende Mittel, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Geschäftsführer Ley Marharyta konnte offenbar keine Rettungsperspektive für das Unternehmen präsentieren.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass keine geordnete Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter erfolgt. Gläubiger gehen damit in der Regel leer aus, da keine Insolvenzmasse zur Befriedigung offener Forderungen vorhanden ist.
Ohne Insolvenzverfahren droht der Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine weiteren Maßnahmen durch Gläubiger oder Geschäftsführer eingeleitet werden.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden. Ob eine solche Beschwerde erfolgreich wäre, hängt jedoch davon ab, ob neue Vermögenswerte nachgewiesen werden können, um ein Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr die Herausforderungen im Immobiliensektor, der in den letzten Jahren unter steigenden Zinsen, sinkender Nachfrage und wachsendem wirtschaftlichen Druck leidet. Für betroffene Gläubiger bleibt nun kaum noch Hoffnung auf eine Rückzahlung ihrer Forderungen.