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WAF Objekt III GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hanau, 17. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hanau hat am 17. Februar 2025 um 16:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WAF Objekt III GmbH & Co. KG, Hainstraße 2, 61476 Kronberg im Taunus die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, bestellt.

  • Kontakt:

Wichtige Anordnungen des Gerichts

  • Verfügungsbeschränkung:
    • Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Sicherung der Insolvenzmasse:
    • Ziel der Maßnahme ist es, eine Vermögensminderung zu verhindern und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen.

Weitere Informationen

Beteiligte Gläubiger und Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts vorzunehmen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hanau eingesehen werden.

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