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MSA GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Rosenheim ordnet Maßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Rosenheim, 17. Februar 2025 – Die MSA GmbH, mit Sitz in Bruckmühl, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Das Amtsgericht Rosenheim hat unter dem Aktenzeichen 601 IN 52/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Vorläufige Insolvenzverwaltung und Maßnahmen

Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Andreas Mazatis, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein (HRB 20177) eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Severin Kiesl aus Rosenheim bestellt. Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich, um unkontrollierte finanzielle Abflüsse zu verhindern.
  • Die Einziehung von Außenständen unterliegt der Kontrolle des Insolvenzverwalters, sodass alle Forderungen zur Insolvenzmasse gesichert werden.
  • Zahlungen von Schuldnern der MSA GmbH dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die finanzielle Lage geordnet bleibt und keine weiteren wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Rosenheim eingesehen werden. Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Wie geht es weiter?

Der Insolvenzverwalter wird nun eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage der MSA GmbH vornehmen und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss.

Die aktuelle wirtschaftliche Lage stellt insbesondere mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Ob die MSA GmbH eine Zukunft hat oder vom Markt verschwindet, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Lage angespannt.

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