Duisburg, 14. Februar 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der TLC Beratungs GmbH erreichen einen kritischen Punkt: Das Amtsgericht Duisburg hat unter dem Aktenzeichen 605 IN 75/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Damit sind finanzielle Entscheidungen des Unternehmens ab sofort nur noch mit Zustimmung eines Insolvenzverwalters möglich.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, ansässig in Duisburg, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, offene Forderungen zu verwalten und die nächsten Schritte im Verfahren vorzubereiten.
Eingeschränkte Verfügungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen
Mit der Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig. Zudem wurde den Geschäftspartnern und Schuldnern der TLC Beratungs GmbH untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten – stattdessen sind alle finanziellen Transaktionen über Dr. Henneke abzuwickeln.
Zusätzlich hat das Amtsgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Dies soll verhindern, dass Gläubiger sich voreilig Vermögenswerte sichern und damit andere Gläubiger benachteiligen.
Ungewisse Zukunft für die TLC Beratungs GmbH
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob eine Sanierung und Fortführung der TLC Beratungs GmbH möglich ist oder ob die wirtschaftliche Lage eine Liquidation unausweichlich macht. Der Insolvenzverwalter wird nun die Finanzlage eingehend prüfen und einen ersten Bericht vorlegen.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Situation angespannt – doch mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist zumindest ein geordneter Prozess eingeleitet, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.