Koblenz, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht Koblenz hat im Insolvenzverfahren 21 IN 29/25 mit sofortiger Wirkung ein allgemeines Veräußerungsverbot über das Vermögen der ZHW GmbH erlassen. Damit ist es dem Unternehmen untersagt, Vermögenswerte zu veräußern oder über sie zu verfügen, einschließlich der Einziehung offener Forderungen.
Hintergrund des Beschlusses
Die ZHW GmbH, mit Sitz in Koblenz und vertreten durch Geschäftsführer Zhenhua Zhu, hatte die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beantragt. Das Verfahren wird durch den Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. jur. Edgar Eich betreut.
Das Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO dient dazu, die Insolvenzmasse vor unkontrollierten Vermögensverschiebungen zu schützen und eine geregelte Abwicklung oder mögliche Sanierung sicherzustellen.
Folgen des Veräußerungsverbots
- Eingeschränkte Verfügungsmacht: Die ZHW GmbH darf ab sofort keine Vermögenswerte verkaufen, übertragen oder anderweitig verwerten.
- Einschränkung der Forderungseinziehung: Auch offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern dürfen nicht mehr eigenständig eingezogen werden.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der Beschluss stellt sicher, dass das Vermögen für eine mögliche Gläubigerbefriedigung erhalten bleibt.
Wie geht es weiter?
Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Falls genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, könnte ein Insolvenzverwalter bestellt werden, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weiter analysiert.
Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass alle finanziellen Angelegenheiten der ZHW GmbH unter strenger Kontrolle stehen. Ob eine Sanierung möglich ist oder eine Abwicklung bevorsteht, bleibt abzuwarten.