Berlin, 11. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36t IN 8402/24 den Antrag der Twisted Ramble Games UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit entfällt die Möglichkeit einer geregelten Abwicklung des Unternehmens unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
Die Schuldnerin, ehemals ansässig in der Charlotte-E.-Pauly-Straße 30, 12587 Berlin, war im Bereich der Entwicklung digitaler Spiele tätig und wurde von Geschäftsführerin Kerstin Svenja Schütt vertreten. Das Gericht stellte fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Mit der Abweisung des Antrags entfällt für Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen über ein geregeltes Insolvenzverfahren geltend zu machen. Da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, dürften offene Rechnungen endgültig verloren sein.
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen den Beschluss 36t IN 8402/24 kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgt ist – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden müssen schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Zukunft des Unternehmens
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die Twisted Ramble Games UG ohne eine geregelte Liquidation. Das Unternehmen ist damit wirtschaftlich handlungsunfähig, und Gläubiger haben kaum Chancen auf eine Begleichung ihrer Forderungen. Ob noch alternative Lösungswege geprüft werden oder das Unternehmen endgültig erlischt, bleibt abzuwarten.