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Insolvenzantrag der TransTec Germany GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 36t IN 6884/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TransTec Germany GmbH & Co. KG mangels Masse abgelehnt. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht.

Die Schuldnerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KroKo GmbH und deren Geschäftsführer Ernst-Georg Hans-Heinrich Curt Krohm, hatte ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit für Gläubiger, ihre Forderungen über ein geregeltes Insolvenzverfahren geltend zu machen. Da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, besteht kaum eine Aussicht auf Rückzahlungen offener Forderungen.

Rechtliche Möglichkeiten

Gegen den Beschluss 36t IN 6884/24 kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgt ist – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine einfache E-Mail reicht jedoch nicht aus.

Zukunft des Unternehmens ungewiss

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die TransTec Germany GmbH & Co. KG ohne eine geregelte Liquidation. Dies bedeutet, dass das Unternehmen wirtschaftlich handlungsunfähig bleibt und Gläubiger ihre Forderungen nur noch auf anderem Wege durchsetzen könnten. Ob noch weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden oder eine außergerichtliche Lösung gefunden wird, bleibt abzuwarten.

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