Stuttgart, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren 6 IN 1417/24 entschieden, den Insolvenzantrag gegen die Fideo Group GmbH mangels Masse abzuweisen. Zuvor wurden die Verfahren 6 IN 1417/24 und 6 IN 1146/24 verbunden, wobei das erstgenannte Verfahren federführend ist.
Die Fideo Group GmbH mit Sitz in Aidlingen, vertreten durch den Liquidator Dr. Julius Justenhoven, war Gegenstand eines Gläubigerantrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Unternehmensvermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit einer geordneten Insolvenzabwicklung. Gläubiger können ihre Forderungen nicht über ein geregeltes Verfahren anmelden, was bedeutet, dass offene Rechnungen voraussichtlich nicht beglichen werden.
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen den Beschluss 6 IN 1417/24 kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – falls diese nicht erfolgt ist – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden müssen schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Blick in die Zukunft
Da das Unternehmen keine Insolvenzmasse aufweist, bleibt es ohne geordnete Liquidation zurück. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass sie eigene rechtliche Schritte prüfen müssen, um eventuelle Forderungen durchzusetzen. Ob es alternative Sanierungsmaßnahmen gibt oder das Unternehmen endgültig erlischt, bleibt abzuwarten.