Goslar, 6. Januar 2025 – Das Amtsgericht Goslar hat den Insolvenzantrag der Erste Hotel Langelsheim Komplementär GmbH mangels Masse abgelehnt. Unter dem Aktenzeichen 32 IN 44/24 wurde festgestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft mit Sitz in Langelsheim, vertreten durch Geschäftsführerin Alexandra de Camp, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die gerichtliche Prüfung ergab jedoch, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um eine geordnete Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters durchzuführen.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit eines geregelten Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine Insolvenzmasse zur Befriedigung offener Forderungen zur Verfügung steht. Ausstehende Zahlungen können somit voraussichtlich nicht beglichen werden.
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen den Beschluss 32 IN 44/24 kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Goslar eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich.
Zukunft des Unternehmens ungewiss
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht die Erste Hotel Langelsheim Komplementär GmbH vor einer ungewissen Zukunft. Ohne eine geregelte Insolvenz bleibt das Unternehmen wirtschaftlich handlungsunfähig. Ob noch weitere rechtliche Schritte ergriffen werden oder eine alternative Lösung gefunden werden kann, bleibt abzuwarten.