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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der
Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

831 Js 28903/​22

Selbständiges Einziehungsverfahren gegen Cheung, Edward Zheng Ting, geb. am 25.07.1992

In dem Strafverfahren Az. 831 Js 28903/​22 hat das Amtsgericht Meiningen mit Beschluss vom 18.10.2024 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 32.028,76 EUR gegen den oben genannten Einziehungsbetroffenen angeordnet. Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 2 StPO. Der Geldbetrag konnte im Rahmen der Vollstreckung gesichert werden.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Auf dem Privatgirokonto des Einziehungsbetroffenen Cheung bei der Klarna Bank AB, German Branch, IBAN: DE88 1001 0300 9836 9611 74, gingen im Zeitraum vom 05.10.2022 bis 06.10.2022 insgesamt mindestens 87 Überweisungsgutschriften von Privatpersonen in einer Gesamthöhe von mindestens 26.404.60 Euro ein. Ein Teil der Gelder wurde kurz nach dem Eingang an ein estnisches Konto der Kryptowährungsbörse Bitpanda GmbH weitergeleitet. Die Gutschriften stammen aus zum Nachteil der Absender der Gelder durch unbekannt gebliebene Täter begangenen gewerbsmäßige Betrugstaten, wobei das genannte Konto des Einziehungsbeteiligten als Zielkonto für Zahlungen aufgrund von Bestellungen bei dem Online-Fake-Shop Haushaltsland.de verwendet worden war.

Darüber hinaus gingen auf zwei weiteren Konten des Einziehungsbeteiligten bei der Commerzbank AG, IBAN DE55 2004 1155 0533 7944 00 und DE55 8404 0000 0754 7557 00, im Zeitraum vom 04.10.2022 bis 10.10.2022 mindestens 35 Gutschriften von verschiedenen Privatpersonen in Höhe von insgesamt mindestens 8.574,90 Euro ein, welche zumindest teilweise unter anderem an ein Konto der Bitpanda GmbH in Estland, ein Konto einer Frau Diana Wahl sowie an Paysafe Payment Solutions Ltd weitergeleitet wurden. Auch diese Gutschriften stammen aus zum Nachteil der Absender der Gelder durch unbekannt gebliebene Täter begangenen gewerbsmäßige Betrugstaten, wobei das genannte Konto des Einziehungsbeteiligten als Zielkonto für Zahlungen aufgrund von Bestellungen bei dem Online-Fake-Shop Maschinenhandel Palima genutzt worden war.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 831 Js 28903/​22 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens.
Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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