Uelzen, den 11. Februar 2025 – Die finanzielle Schieflage der Bauunternehmen Dipl.-Ing. Wiro Boge GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Uelzen dazu veranlasst, um 10:01 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen.
Die Schuldnerin, mit Sitz in Zernien und vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bauunternehmen Dipl.-Ing. Wiro Boge Geschäftsführungsgesellschaft mbH, sowie deren Geschäftsführerin Angela Boge-Behr, steht nun unter strenger Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Auswirkungen auf das Unternehmen
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr von dem Bussche bestellt, dessen Kanzlei sich in Dannenberg (Elbe) befindet. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über die finanziellen Transaktionen des Unternehmens.
Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner der Bauunternehmen Dipl.-Ing. Wiro Boge GmbH & Co. KG angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Falls eine öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Uelzen einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Eine elektronische Einreichung ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften möglich.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für das Unternehmen. Ob eine Sanierung möglich ist oder das Bauunternehmen liquidiert werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.