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DECO Messezentrum AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Würzburg sichert Vermögen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Würzburg, den 10. Februar 2025 – Die DECO Messezentrum AG, ein bekanntes Unternehmen im Bereich Messe- und Veranstaltungsorganisation mit Sitz in Würzburg, steht vor einer ungewissen Zukunft. Das Amtsgericht Würzburg hat um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.

Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 14539, wird durch ihren Vorstand Ulrich Roos vertreten. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung vorzubereiten.

Einschränkungen für das Unternehmen und Aufgaben des Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Reinel bestellt, dessen Kanzlei sich in der Heinestraße 7b in Würzburg befindet. Er übernimmt ab sofort die Überwachung der finanziellen Transaktionen des Unternehmens.

Mit der gerichtlichen Anordnung sind sämtliche Verfügungen der DECO Messezentrum AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt auch für die Einziehung offener Forderungen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine unkontrollierte Vermögensverlagerung zu verhindern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung sicherzustellen.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder mit ihrer Zustellung bzw. Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Beschwerden sind beim Amtsgericht Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen.

Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt für die DECO Messezentrum AG eine entscheidende Phase. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Restrukturierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt wird.

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