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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die RED SQUARE SECRET GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg, 08. Februar 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat am 08. Februar 2025 um 14:09 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der RED SQUARE SECRET GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß den §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167944 eingetragene Gesellschaft mit Sitz im Winterhuder Weg 29, 22085 Hamburg, wird von Geschäftsführer Aleksandr Suleimanov vertreten. Ihr Geschäftszweig umfasst die Entwicklung, Herstellung und den internationalen Vertrieb professioneller Behandlungsapparate und Technologien sowie Ausbildungs- und Beratungstätigkeiten in der Schönheitsindustrie.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
🔹 Drittschuldnern (Schuldner der RED SQUARE SECRET GmbH) ist es untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
🔹 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – mit Ausnahme solcher gegen unbewegliches Vermögen – wurden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt.

Weitere Entwicklungen im Verfahren bleiben abzuwarten.

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